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   KG, 26.05.2006 - 4 U 96/05   

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https://dejure.org/2006,56576
KG, 26.05.2006 - 4 U 96/05 (https://dejure.org/2006,56576)
KG, Entscheidung vom 26.05.2006 - 4 U 96/05 (https://dejure.org/2006,56576)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 2006 - 4 U 96/05 (https://dejure.org/2006,56576)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 07.07.2005 - 4 U 113/04

    Architektenvertrag: Unterschreitung der Mindestsätze in der Honorarvereinbarung;

    Auszug aus KG, 26.05.2006 - 4 U 96/05
    Bezüglich der Leistungen an Gebäuden und der technischen Ausrüstung hat die GS ihren Werklohn im Parallelverfahren vor dem Kammergericht - 4 U 113/04 - eingeklagt und mit 223.251,14 EUR obsiegt.

    Insoweit kann auf die Ausführungen im Urteil des Senats vom 07.07.2005 im Verfahren 4 U 113/04 Bezug genommen werden.

    Denn in dem Parallelverfahren (4 U 113/04 - Kammergericht) war sie erfolgreich gewesen, so dass sie damit rechnen konnte, dass auch in diesem Rechtsstreit ihr Anspruch dem Grunde nach bejaht werden würde.

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 11/02

    Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz; Rechtsnatur des

    Auszug aus KG, 26.05.2006 - 4 U 96/05
    Eine schriftliche Vereinbarung bezüglich des Umfangs der Anrechnung soll zwar nach § 10 Abs. 3a HOAI erfolgen, ist aber keine Anspruchsvoraussetzung (BGH NJW 2003, 1667 [BGH 27.02.2003 - VII ZR 11/02] ).

    Auch dies hat sie aber nicht zum Anlass genommen, die Höhe der Kosten zu substantiieren, obwohl von ihr selbst erstinstanzlich die Entscheidung des BGH vom 27.02.2003 (NJW 2003, 1667 [BGH 27.02.2003 - VII ZR 11/02] ) zitiert worden ist, in der es nicht nur um das Schriftformerfordernis geht, sondern der BGH auch längere Ausführungen dazu macht, dass und wie der Umfang der Anrechnung der technisch oder gestalterisch mitverarbeiteten Bausubstanz - getrennt nach Leistungsphasen - zu ermitteln ist (sub II. 3.).

  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

    Auszug aus KG, 26.05.2006 - 4 U 96/05
    Gründe für ein etwaiges sittenwidriges Handeln (BGH BauR 1989, 359 ; NJW 1995, 3186) sind insoweit nicht ersichtlich.
  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

    Auszug aus KG, 26.05.2006 - 4 U 96/05
    Gründe für ein etwaiges sittenwidriges Handeln (BGH BauR 1989, 359 ; NJW 1995, 3186) sind insoweit nicht ersichtlich.
  • OLG München, 16.02.2000 - 3 U 3374/99

    Unterbrechung des Rechtsstreits über eine vor Insolvenzeröffnung abgetretene

    Auszug aus KG, 26.05.2006 - 4 U 96/05
    Denn diese Sicherungsabtretung verleiht der Zessionarin nur ein Absonderungsrecht im Insolvenzverfahren, so dass es sich um eine Forderung handelt, die im Sinne von § 240 ZPO "die Insolvenzmasse betrifft" (OLG München MDR 2000, 602 [OLG München 16.02.2000 - 3 U 3374/99] ).
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